VERKEHRSRECHT

VERKEHRSRECHT BETRIFFT JEDEN

Unter dem Begriff "Verkehrsrecht" sind unterschiedliche Rechtsgebiete zusammengefasst. So unterscheidet man nach dem Verkehrsverwaltungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrshaftungsrecht. Von diesen Rechtsvorschriften Verkehrsrecht ist so gut wie jeder betroffen wobei das Straßenverkehrsrecht in Ihrem Alltag als Verkehrsteilnehmer eine besonders große Bedeutung hat.

Bei Fragen zu diesen Rechtsgebieten gibt Ihnen die Kanzlei Gröning & Dr. Krause professionelle Hilfe und berät Sie dazu nicht nur lösungsorientiert, sondern auch verständlich. Darüber hinaus übernehmen wir bei Bedarf ebenfalls Ihre Prozessvertretung. Unseren Service für Sie gestalten wir sehr persönlich und streben stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen an.

Ob es sich um ein Bußgeldverfahren handelt oder ein Strafverfahren, wir betreuen Sie auch auf allen Gebieten des Verkehrsstrafrechts. Dort kennen wir uns aus und stehen Ihnen als Ihr Verteidiger zur Verfügung, wenn Sie auf Anschuldigungen wegen Verkehrsdelikten juristisch fundiert reagieren wollen.

Nach Unfällen kümmern wir uns nicht nur um die möglichen ordnungs- und strafrechtlichen Folgen, sondern übernehmen auch die Unfallschadenregulierung mit den Versicherungen anderer Verkehrsteilnehmer oder zur Regulierung von Kaskoschäden. Im  Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Fällen sollten Sie auch Ihre Schmerzensgeldansprüche nicht vergessen, die wir außergerichtlich oder als Ihre Prozessvertreter gerichtlich durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie auch die notwendigen Abwicklungen mit Ihrer  Rechtsschutzversicherung und sorgen gleichzeitig dafür, dass Ihre privaten Erstattungsansprüche nach herrschendem Verkehrsrecht geltend gemacht werden.

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